Energieausweis für GebäudeFragen und AntwortenAb dem 1. Juli 2008 müssen Hauseigentümer von Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, dem Käufer oder Mieter bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel den Energieausweis - auch Gebäudeausweis oder Energiepass genannt - nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vorlegen. Bei jüngeren Wohngebäuden mit einer Errichtung nach 1965 ist dieser Termin der 1. Januar 2009.
Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die in absehbarer Zeit nicht verkauft werden, brauchen keinen Energieausweis. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Vorlage von Energieausweisen verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Wohneinheit ebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Varianten des Energieausweises:
Wichtiger Hinweis: Wir, von Zell-Immobilien erstellen selbst keinen Energieausweis. Wir sind Ihnen jedoch gern bei der Datenermittlung für den verbrauchsorientierten Energieausweis behilflich. Der ausgestellte Energieverbrauchsausweis beruht auf ihren Eingaben, für deren Richtigkeit Sie haften. Nur gesicherte Daten die aus Energiekostenabrechnungen und Zählerablesungen hervorgehen dürfen verwendet werden. Schätzwerte oder Hochrechnungen dürfen nicht verwendet werden. Hierfür kann Zell-Immobilien keine Haftung übernehmen. Die von Ihnen eingegebenen Verbräuche werden auf ein durchschnittliches Klimajahr an einem durchschnittlichen deutschen Standort bezogen und in eine Energieverbrauchskennzahl umgerechnet. Individuelles Nutzerverhalten kann nicht herausgerechnet werden. Ein Angebot von Zell-Immobilien in Zusammenarbeit mit
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